Im Arbeitsrecht wird in unserer Kanzlei die bundesweite Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, sowie dem Bundesarbeitsgericht angeboten:
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung (z. B. Formerfordernisse einer Kündigungserklärung, Fristeinhaltung, Haftungsvermeidung, alternative Aufhebungsverträge, alternative Abwicklungsverträge, sozialrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen von Aufhebungs- und/oder Abwicklungsverträgen)
Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
Beratung bei der Erstellung von Verträgen (z. B. Arbeitsverträge, Dienstverträge für Geschäftsführer, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Pkw-Überlassungsverträge usw.)
gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Beratung in Zeugnisrechts-, Abmahnungs- und Mobbingauseinandersetzungen
Befristungsrecht
Betriebliche Altersversorgung
Vertretung von Betriebsräten und Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren